Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt die wahre Bedeutung der verbotenen Nachrede: Es ist das Erwähnen eines abwesenden Muslims mit etwas, das er nicht mag, sei es hinsichtlich seiner äußeren oder inneren Eigenschaften, wie etwa „der Einäugige“, „der Betrüger“ oder „der Lügner“, und ähnliche abwertende Beschreibungen, selbst wenn diese Eigenschaften tatsächlich bei ihm vorhanden sein sollten. Wenn die beschriebene Eigenschaft jedoch nicht bei ihm vorhanden ist, ist das noch schlimmer als Verleumdung; es wäre Falschheit (Al-Buhtan), d. h. die falsche Beschuldigung eines Menschen mit Eigenschaften, die er nicht hat.