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Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet von 'Abdullah Ibn Jud'an, der vor dem Islam zu den Anführern (des Stammes) der Quraysch zählte. Zu dessen guten Taten gehörte, dass er den Kontakt zu seinen Verwandten pflegte und sie gut behandelte, die Armen speiste und andere lobenswerte Dinge, zu denen der Islam aufruft, ausführte. Diese Taten werden ihm jedoch nicht im Jenseits nützen, da er nicht an Allah glaubte und niemals sagte: „Mein Herr vergib mir meine Sünden am Tag der Abrechnung!“

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  • Der Vorzugs des Glaubens und dass er eine Bedingung für die Akzeptanz der Taten ist wird verdeutlicht.
  • Das Übel des Unglaubens und dass er die guten Taten zunichte macht wird verdeutlicht.
  • Den Ungläubigen werden ihre Taten im Jenseits nichts nützen, da sie nicht an Allah und den Jüngsten Tag glaubten.
  • Die (guten) Taten, die eine Person vor dem Islam ausgeführt hat, werden ihr gutgeschrieben und sie wird dafür belohnt, wenn sie den Islam annimmt.