Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot vier Dinge: Erstens: Das Verbot für eine Frau, eine Reise von zwei Tagen Dauer ohne ihren Ehemann oder einen Mahram zu unternehmen. Ein Mahram ist jemand, den die Frau aufgrund von Verwandtschaft niemals heiraten darf, wie den Sohn, den Vater, den Sohn des Bruders, den Sohn der Schwester, den Onkel väterlicherseits, den Onkel mütterlicherseits, usw. Zweitens: Das Verbot, am Tag von 'Id Al-Fitr und am Tag von 'Id Al-Adha zu fasten, unabhängig davon, ob der Muslim es aufgrund eines Gelübdes, freiwillig oder als Sühneleistung tut. Drittens: Das Verbot, freiwillige Gebete nach dem Nachmittagsgebet ('Asr) bis zum Sonnenuntergang und nach der Sonnendämmerung bis zum Sonnenaufgang zu verrichten. Viertens: Das Verbot, zu einem anderen Ort als diesen drei Moscheen zu reisen und ihm besondere Vorzüge oder eine Vervielfachung der guten Taten zuzuschreiben. Man soll also nicht zu anderen Orten reisen, (nur) um dort zu beten, da die Belohnung nur in diesen drei Moscheen vervielfacht wird: der Heiligen Moschee (in Makkah), der Prophetenmoschee (in Al-Madinah) und der Al-Aqsa-Moschee (in Jerusalem).