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Erklärung

Einmal kam ein blinder Mann zum Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe niemanden, der mir hilft und mich an der Hand zur Moschee zu den fünf Gebeten führt!“ Er wollte, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - es ihm erlaubt, nicht an den Gemeinschaftsgebeten teilnehmen zu müssen. Zunächst erlaubte er es ihm. Als er sich aber abwandte, rief er ihn noch einmal und sagte: „Hörst du den Gebetsruf?“ Er sagte: „Ja!“ Er sagte: „Dann leiste dem Rufer Folge durch das Gebet!“

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  • Die Pflicht des Gemeinschaftsgebets, denn die Erlaubnis (zur Erleichterung) wird nur bei etwas Notwendigem und Verpflichtendem gewährt.
  • Seine Aussage „Dann leiste (ihm) Folge!“ für denjenigen, der den Gebetsruf hört, belegt die Pflicht des Gemeinschaftsgebets, denn grundsätzlich weist der Befehl auf die Pflicht hin.