Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass derjenige, der bei etwas anderem als Allah, Seinen Namen und Eigenschaften schwört, Unglauben gegenüber Allah begangen oder Ihm etwas beigesellt hat. Der Schwur bedingt, dass derjenige, bei dem geschworen wird, verherrlicht wird. Die Verherrlichung gebührt jedoch nur Allah allein. Daher darf nur bei Allah - gepriesen sei Er -, Seinen Namen und Seinen Eigenschaften geschworen werden. Dieser Schwur (bei etwas anderem als Allah) fällt unter den kleinen Schirk. Verehrt derjenige, der schwört, das, bei dem er schwört, so wie er Allah - erhaben ist Er - verehrt oder noch mehr, fällt dies unter den großen Schirk.