Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot das Gebet, wenn das Essen, nach dem die Seele des Betenden verlangt und an dem sein Herz hängt, serviert wird. Ebenso verbot er das Gebet, wenn man die beiden natürlichen Bedürfnisse - das Urinieren und den Stuhlgang - zurückhalten muss, weil das Unterdrücken dieses Schaden einen ablenkt.