Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl, Allahs bei Betreten des Hauses und vor dem Essen zu gedenken, und dass, wenn er Allahs gedenkt, indem er sagt: „Im Namen Allahs (Bismillah)“, wenn er sein Haus betritt und wenn er mit dem Essen beginnt, der Schaytan zu seinen Gefährten sagt: „Ihr habt kein Recht auf Übernachtung und kein Abendessen in diesem Haus, dessen Besitzer sich vor euch durch das Gedenken Allahs - erhaben ist Er - geschützt hat.“ Und wenn der Mann sein Haus betritt und Allahs weder bei seinem Eintreten noch beim Essen gedenkt, teilt der Schaytan seinen Helfern mit, dass sie die Übernachtung und das Abendessen in diesem Haus erreicht haben.