Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erwähnte, dass die religiösen Bestimmungen in drei Kategorien fallen: Dinge, über die geschwiegen wurde, Verbote und Gebote. Die erste Kategorie sind Dinge, über die die islamische Gesetzgebung schweigt: Es gibt kein Urteil darüber, und das Grundprinzip bei Dingen ist die Nicht-Verpflichtung. Was seine - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Zeit betrifft, so ist es verpflichtend, Fragen über etwas zu unterlassen, das noch nicht geschehen ist, aus Angst, dass dadurch eine Verpflichtung oder ein Verbot entstehen könnte. Allah hat dies aus Barmherzigkeit gegenüber den Menschen unterlassen. Nach seinem - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Tod ist es jedoch erlaubt, ja sogar geboten, Fragen zu stellen, wenn es um Rechtsauskünfte oder Belehrungen über religiöse Angelegenheiten geht, die man benötigt. Wenn es jedoch aus Rechthaberei oder Überheblichkeit geschieht, dann ist dies das, was in diesem Hadith mit dem Unterlassen von Fragen gemeint ist. Denn dies kann zu ähnlichen Konsequenzen führen wie bei den Kindern Israels, als ihnen befohlen wurde, eine Kuh zu schlachten. Hätten sie irgendeine Kuh geschlachtet, hätten sie gehorcht. Aber sie machten es schwierig, und so wurde es ihnen erschwert. Die zweite Kategorie sind die Verbote. Dies sind Handlungen, für deren Unterlassung man belohnt und für deren Ausführung man bestraft wird. Es ist verpflichtend, sie alle zu meiden. Die dritte Kategorie sind die Gebote. Dies sind Handlungen, für deren Ausführung man belohnt und für deren Unterlassung man bestraft wird. Es ist verpflichtend, so viel davon zu tun, wie man kann.