Der Gesandte - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass Allah die guten und die schlechten Taten bestimmte und dann den beiden Engeln (, die für die Niederschrift der Taten zuständig sind,) verdeutlichte, wie sie diese niederschreiben sollen: Wer nun eine gute Tat verrichten möchte, sie beabsichtigt und fest dazu entschlossen ist, dem wird einem eine gute Tat niedergeschrieben, selbst wenn sie (am Ende) nicht verrichtet wurde. Erfolgt jedoch ihre Ausführung, wird sie zehn- bis 700-fach oder noch viele Male mehr entlohnt. Die Vermehrung hängt von der Aufrichtigkeit im Herzen und vom Nutzen der Tat etc. ab. Und wer eine schlechte Tat begehen will, sie beabsichtigt und fest dazu entschlossen ist, sie jedoch um Allahs Willen unterlässt, dem wird dafür eine gute Tat niedergeschrieben. Wird sie unterlassen, weil man davon abgelenkt wurde, ohne die Ursachen dafür getan zu haben, wird nichts niedergeschrieben. Unterlässt man sie, weil es einem nicht gelingt, wird einem seine schlechte Absicht niedergeschrieben. Begeht man sie tatsächlich, wird einem eine schlechte Tat niedergeschrieben.