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Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat klargestellt, dass das Gebet grundsätzlich im Stehen zu verrichten ist, außer wenn man dazu nicht in der Lage ist. In diesem Fall darf man im Sitzen beten. Und wenn man nicht im Sitzen beten kann, darf man auf der Seite liegend beten.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  • Das Gebet wird nicht aufgehoben, solange der Verstand intakt ist. Der Übergang von einer Gebetshaltung zur anderen erfolgt je nach Fähigkeit.
  • Die Milde und Leichtigkeit des Islams zeigt sich darin, dass der Diener (Allahs) so viel an Gottesdienst verrichtet, wie er kann.
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