Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass bei jeder Tat die Absicht ausschlaggebend ist und dass diese Regelung allgemein für alle gottesdienstlichen und weltlichen Handlungen gilt. Wer also mit seiner Tat einen bestimmten Nutzen beabsichtigt, wird ausschließlich diesen Nutzen erhalten und es gibt keinen Lohn für ihn, und wer mit seiner Tat beabsichtigt, Allah - erhaben ist Er - näher zu kommen, wird für seine Tat belohnt, selbst wenn es eine reguläre Handlung wie Essen und Trinken sein sollte. Im Anschluss nannte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ein Beispiel, um die Wirkung der Absicht bei äußerlich gleich erscheinenden Taten zu verdeutlichen: Wer, wenn er auswandert und seine Heimat verlässt, die Zufriedenheit seines Herrn sucht, der hat eine gesetzlich anerkannte Auswanderung vollzogen, die von ihm angenommen und für die er belohnt wird, da er eine aufrichtige Absicht hegte. Wer mit seiner Auswanderung einen diesseitigen Nutzen, wie Vermögen, Ansehen, Handelsgeschäfte oder eine Ehefrau beabsichtigt, wird für seine Auswanderung nichts als diesen Nutzen erhalten, den er beabsichtigt hat, und er wird keinen Anteil des Lohns und der Belohnung erhalten.